Am Prüfungstag ist das Original der Ahnentafel, falls vorhanden das Leistungsheft, der Impfausweis, ein Nachweis über eine bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung und falls vorhanden der Sachkundenachweis vorzulegen. Auf der Anmeldung zur Prüfung ist bereits anzugeben, ob der Sachkundenachweis vorhanden ist oder am Prüfungstag abgelegt werden muss.
Richter: Joachim Behringer
Meldebeginn: 16.04.2022
Meldeschluss: 30.04.2022